Menschen mit Bürgergeld oder Grundsicherungsanspruch bleiben auf der Strecke
Im Landkreis Leer spitzt sich die Lage für Menschen mit geringem Einkommen weiter zu. Wohnraum, der im Rahmen von Sozialleistungen als „angemessen“ gilt, ist faktisch kaum noch zu finden. Besonders betroffen sind Menschen im Bürgergeldbezug, Alleinerziehende oder Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherungsanspruch.
Die Linke Leer hat in Gesprächen mit dem genossenschaftlichen Bauverein Leer erfahren, dass mehrere tausend Haushalte auf der Warteliste für bezahlbaren Wohnraum stehen. Diese Menschen hoffen auf eine der wenigen frei werdenden Wohnungen mit leistbaren Mieten. Ein Hoffnungsschimmer, der für viele in weite Ferne rückt.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Wer Sozialleistungen bezieht, wird bei der Wohnungsvergabe regelmäßig benachteiligt. Immer wieder berichten uns Betroffene, dass ihre Bewerbungen um eine Wohnung ignoriert werden, während Bewerberinnen und Bewerber mit Einkommen bevorzugt behandelt werden, ganz gleich, ob sie in Not sind oder nicht. So wird aus struktureller Armut auch noch soziale Ausgrenzung.
Die Realität sieht so aus: Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss sich nicht nur mit einem unrealistisch niedrigen „angemessenen Mietpreis“ herumschlagen, sondern hat zusätzlich kaum Chancen, überhaupt eine passende Wohnung zu finden.
Der Hintergrund: Ein nicht funktionierendes System
Im Dezember 2023 wurde bei etwa 739 Haushalten im Landkreis Leer ein Kostensenkungsverfahren im Rahmen der Grundsicherung und des Bürgergelds eingeleitet. Diese Haushalte umfassen rund 2.052 Menschen, ein Viertel davon sind Kinder und Jugendliche.
Besonders betroffen sind alleinerziehende Elternteile. Die Verwaltung verweist darauf, dass Mehrbedarfe oder Einkommensfreibeträge genutzt werden können, um die Differenz zur angemessenen Miete zu decken. Die Jobcenter verlangen das jedoch nicht ausdrücklich. Laut Landrat sei es möglich, dass die tatsächlichen Wohnkosten übernommen werden, sofern sich Betroffene um angemessenen Wohnraum bemüht haben.
Was allerdings fehlt, ist Klarheit. Es gibt keine verbindlichen und transparenten Kriterien, was als ausreichende Bemühung gilt. Das führt dazu, dass bei manchen Menschen die tatsächlichen Kosten übernommen werden, bei anderen jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, dass Entscheidungen teils willkürlich getroffen werden, und genau das ist für Betroffene kaum nachvollziehbar oder überprüfbar.
Dabei ist längst gerichtlich entschieden: Die vom Landkreis Leer festgelegten Mietobergrenzen sind nicht haltbar. Das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen erklärte sie bereits 2021 für unangemessen. Doch bis heute gibt es kein rechtssicheres, realitätsnahes Konzept.
Was wir fordern
Wir von der Partei Die Linke Leer sagen: Das muss sich ändern.
- Wir fordern die Aussetzung des Kostensenkungsverfahrens, solange kein angemessenes Konzept für Unterkunftskosten vorliegt.
- Wir fordern verbindliche und transparente Kriterien für die Prüfung individueller Wohnkosten.
- Und wir fordern eine echte Offensive für bezahlbaren Wohnraum im Landkreis Leer mit mehr öffentlichem und gemeinnützigem Wohnungsbau.
Wir lassen niemanden allein
Wer vom Kostensenkungsverfahren betroffen ist oder bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, kann sich jederzeit an uns wenden. Die Linke hilft ist unser Unterstützungsangebot für genau solche Fälle. Schreibt uns an linkehilft@die-linke-leer.de – wir helfen weiter, hören zu und machen Druck.
Denn Wohnen ist ein Menschenrecht. Keine bürokratische Rechengrundlage darf über Existenzen entscheiden.
Foto: photocase.de